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Die Patientenimplantationskarte

Die Patientenimplantationskarte Card (PIK) informiert Patienten über implantierbare Produkte, die sie erhalten haben.

Das Aushändigen einer PIK an Patienten ist in der Europäischen Union gemäß der Medizinprodukteverordnung vorgeschrieben.

Die PIK wird vom medizinischen Fachpersonal ausgefüllt und dem Patienten ausgehändigt

Die PIK enthält den Namen des Patienten, den Namen und die Adresse des Behandlers, das Datum der Behandlung, das verwendete Material, den Namen und die Adresse des Herstellers und den Data-Matrix-Code.

Die PIK enthält eine URL, unter der die Patienten weitere Informationen des Herstellers finden können.

Bitte folgen Sie den Anweisungen im folgenden Video.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter request@geistlich.ch.

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